TANGRAM 33
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6/2014
Aus der Kommission
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Nouvelles de la commission
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La commissione informa
International
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International
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Internazionale
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International
Internationales
Internazionale
schwach ausgebildet sei,
racial profiling
bei
den Polizeibehörden weiterhin praktiziert
werde, die stetigen Verschärfungen im Asyl-
gesetz zur Ausgrenzung von Asylsuchenden
führe, dieMeinungsäusserungsfreiheit impo-
litischenDiskurs exzessiv ausgelegt unddamit
die Schutzverpflichtung gegenüber den Op-
fern verletzt werde. Schliesslich wies sie dar-
aufhin, dassMenschenmitdunklerHautfarbe
und afrikanischer Abstammung,Muslimeund
Musliminnen, Menschen aus Südosteuropa
und der Türkei, Roma/Sinti/Jenische undAsyl-
suchende (oft allein auf Grund ihres Status)
am häufigsten von rassistischer Diskriminie-
rungbetroffen seien.
Bei einemTreffenmit der Landesberichter-
statterin
(country rapporteur)
fürdieSchweiz,
Frau Anastasia Crickley, und einem weiteren
Mitglied des Ausschusses konnte die EKR-De-
legation die genannten Punkte zur Sprache
bringen. Am 12. März 2014 publizierte der
UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung
CERD seine Empfehlungen an die Schweiz.
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Er lobte die Neuausrichtung der spezifischen
Integrationsförderung des Bundes (kanto-
nale Integrationsprogramme), welche auch
Beratungsdienste für Opfer rassistischer Dis-
kriminierung vorsieht, sowie die Schaffung
des Schweizerischen Kompetenzzentrums für
Menschenrechte SKMR. Der Ausschuss wür-
de sich einen Ausbau des Rechtsschutzes und
eine Umsetzung des OSZE-Konzepts gegen
hate crime
wünschen, imBesonderendie Ein-
führung einer Strafverschärfung, wenn die
Motivation einer Straftat rassistisch war. Der
Ausschuss bemängelte zudem die restrikti-
ve Anwendung der Rassismusstrafnorm und
forderte eine Stärkung des Opferschutzes.
Auch den Ausbau des Monitorings und die
Bereitstellung aufgeschlüsselter Daten, um
eineempirischeGrundlage für dieUmsetzung
der Gleichstellung zur Verfügung zu haben,
empfahl der CERD. Ein älteres Anliegen sind
Vierter Überwachungszyklus desUNO-
Ausschusses gegenRassendiskriminie-
rung zur Schweiz
Am 14. und 17. Februar 2014 präsentierte
die Schweiz ihren Siebten, Achten und Neun-
ten periodischen Bericht
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an den UNO-Aus-
schuss gegen Rassendiskriminierung CERD
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,
der die Umsetzung des Internationalen Über-
einkommens zur Beseitigung jeder Form von
Rassendiskriminierung überwacht. Die EKR
reichtedemCERDeinenunabhängigenBericht
ein.
Der Überwachungsausschuss des Interna-
tionalen Übereinkommens zur Beseitigung
jeder Form von Rassenriskriminierung, der
CERD, setzt sich aus 18 Experten zusammen.
Die Vertragsstaaten reichen periodisch ihre
Länderberichte andenCERD ein. Die Schweiz
präsentierte am 14. und 17. Februar in aus-
führlicher Form ihren neusten Länderbericht
vor demCERDundnahm zuhängigen Fragen
mündlich Stellung. Vertreter kantonaler und
kommunaler Exekutivorgane waren in der
Schweizer Delegation mit dabei, um die He-
rausforderungen des schweizerischen födera-
len Systems erläutern zu können.
Die EKR nimmt gemäss ihrer neuen Ein-
setzungsverfügung im Rahmen der Länder-
berichterstattung aus der Sicht des Diskrimi-
nierungsschutzes Stellung. Sie ist als
National
Human Rights Agency
befugt, allen Gremien
derUNOBerichteund Stellungnahmeneinzu-
reichen, und nimmt diese Möglichkeit regel-
mässig wahr. In ihrem Bericht an den CERD
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hobdieEKRhervor, dasserstmalsdieDiskrimi-
nierungsbekämpfung in die kantonalen Inte-
grationsprogramme aufgenommen und 2011
das neue Schweizerische Kompetenzzent-
rum für Menschenrechte geschaffen wurde.
Gleichzeitigbetonte sie, dassderRechtsschutz
gegen rassistische Diskriminierung weiterhin