TANGRAM 33 Bulletin de la CFR Juin 2014 - page 23

Aus der Kommission
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Nouvelles de la commission
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La commissione informa
Fälle aus der Beratung
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Cas tirés de lapratique
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Casisticadel serviziodi consulenza
23
6/2014
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TANGRAM33
Privatperson besucht mit ihren Kindern und
ihremdunkelhäutigen Ehemannden Freizeit-
park und empfindet die Figuren als äusserst
geschmacklos und rassistisch. Sie beschwert
sich schriftlich beim Eigentümer des Freizeit-
parks und erhält eine nichtssagende Antwort
vomAnwalt des Eigentümers. Siewendet sich
an die EKR undmöchte wissen, was man da-
gegen unternehmen könne. Auf direkte In-
terventionder EKRbeimEigentümer des Frei-
zeitparks erklärtdieser sichbereit, dieFiguren
umgehend zu entfernen.
Karussellfigur
Ein Komitee fordert die Stadtbehörden
auf, eineKarussellfigur zu entfernen, undge-
langtmit demAnliegen andieÖffentlichkeit.
Dargestellt ist ein orientalischer, dunkelhäu-
tiger Diener, der in den historischen Kontext
des Kolonialismus gehört. Die EKR nimmtmit
demBetreiberdesKarussellsKontaktauf.Die-
ser bedauert, dass sich niemand bei ihm ge-
meldet hat und der Fall direkt in denMedien
publikgemachtwurde. Ihmkannkeine rassis-
tische Absicht vorgeworfen werden. Er sagt,
dieKinder liebtendiese Figur, underklärt sich
prinzipiell bereit, dieFigur zuentfernen, auch
wenner eineandereLösungbevorzugenwür-
de. Er schlägt vor, die Figur zu vergolden, so-
dass sich die Frage der Hautfarbe nicht mehr
stellt und die Figur erhalten bleiben kann.
Dies stellt einegute, imEinvernehmenmitder
EKRgefundene Lösungdar.
Verwendungder Bezeichnung
«Mohrenkopf» in einer Konditorei
Ein deutscher Staatsangehöriger vermel-
det, dass in einer Konditorei Süssigkeiten
mit der Bezeichnung «Mohrenköpfe» ausge-
stellt sind, was er als diskriminierend taxiert.
BeleidigungdesUNO-Delegierten
in Zeitschrift
In einer rechtsstehenden Zeitschrift er-
scheint ein Artikel mit dem Titel «Was tun
gegen die UNO-Giftpfeile?». Darin wird der
Senegalese Doudou Diène (UNO-Berichter-
statter für Rassismus und Fremdenfeindlich-
keit von 2002 bis 2008) mit folgenden diskri-
minierendenAusdrückenbelegt:
«Muss es uns kümmern, dass irgend ein
dahergelaufener Schwarzafrikanischer UNO-
Delegierter die Schweiz derart grossmäulig
abkanzelt?»
«Erstens kommen die dem afrikanischen
Busch entronnenen UNO-Delegierten schon
gar nicht selber auf solch irrwitzige Ideen;
[…]»
«Die armen Schwarzafrikaner dienen die-
senOrganisationen lediglichals ‹nützliche Idi-
oten›, umüber die Transmissionsriemen […]»
Eine Privatperson meldet den Artikel der
EKR. Siewill Auskunft, wie dagegen vorzuge-
hen ist. Die EKR empfiehlt, Strafanzeige ge-
gen die zuständige Person zu erstatten. Die
Zeugin erstattet AnzeigewegenRassendiskri-
minierunggemässArt. 261
bis
StGB.Diezustän-
dige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine
Nichtanhandnahme, die Anzeigeerstatterin
will Rekurs einlegen.
Rassistische Figuren in Freizeitpark
In einem Freizeitpark sind beim Eingang
in die Umkleidekabinen stark karikierende
Figuren schwarzerMenschen angebracht. Die
Figuren zeigen zwei halbnackteAfrikanermit
Baströckchen und Knochen durch die Nase
als Kannibalen im Stil der 1960er-Jahre. Eine
Fälleaus der Beratung
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