TANGRAM 33 Bulletin de la CFR Juin 2014 - page 32

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Anti-Schwarzer Rassismus
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Racismeanti-Noir
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Il razzismo contro i Neri
Tief verwurzelte Stereotype
Des stéréotypesaux racinesprofondémentancrées
Le radici profondedegli stereotipi
TANGRAM 33
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6/2014
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Carmel Fröhlicher-Stines
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Rassismusbekämpfung−wieweit sindwir?
bekämpfen?WelcheHandlungen fallenunter
dieseBestimmung?»
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In der Schlussbemerkung zu ihrem Beitrag
schrieb Jeanne Prodolliet: «Fast alle Autoren,
die sichmitdemArtikelgegenRassendiskrimi-
nierungauseinandergesetzthaben, kritisieren
die Beschränkung auf eine strafrechtliche Re-
gelung, diemangelnde Klarheit und die Aus-
legungsbedürftigkeit dieser Bestimmung.»
Wie vielen Opfern konnte in diesen 18
Jahren mit Hilfe dieses Gesetzes geholfen
werden?Mussten Fällewegender erwähnten
«Beschränkungen»abgewiesenwerden, ohne
dass eine gerechte Lösung gefunden werden
konnte?
Obwohl dieAnzahl dieser Fälleunbekannt
bleiben wird, haben die nachfolgenden Aus-
gaben von TANGRAM über die Fortschritte,
aber auch die Probleme der Rassismusbe-
kämpfung, mit denen unsere Gesellschaft
konfrontiertwar, informiert.
In der ersten Nummer hatte Georg Kreis
nicht nur die Erscheinungsformen von Rassis-
mus erklärt, sondernauchdieWichtigkeit der
Benennung der Opfergruppen und der Ursa-
chendes Rassismus hervorgehoben.
Warum istes sowichtig,dieGruppenzube-
nennen,welche zuOpfern vonRassismuswer-
den? Opfer von Rassismus, die nicht mehr of-
fiziell als solchebezeichnetwerden, drohen in
Vergessenheitzugeraten. Es siehtdann soaus,
als ob Rassismus gegen diese Gruppe entwe-
der nichtmehr bekämpftwerdenmüssteoder
sogar inOrdnungwäre. Es ist also zentral, die
Opfergruppe sichtbar zu machen! Die Instru-
mente des Kampfes gegen Rassismus müssen
für alle, die unter Diskriminierung leiden, zu-
gänglich sein. KeineOpfergruppe ist zu klein,
um inVergessenheit geraten zudürfen!
Rassismusbekämpfung−wieweit sindwir?
Carmel Fröhlicher-Stines
In dieser TANGRAM-Ausgabe, der 33., mit
dem Fokus auf «Anti-Schwarzem-Rassismus»,
melden sich sowohlMitgliederder schwarzen
Community in der Schweiz als auch Mitglie-
der von verschiedenen NGOs, die Rassismus
bekämpfen, und von Behörden, die sich mit
dem Thema befassen, zuWort. Es wird eine
Vielfalt an Perspektiven angeboten, die von
philosophischenErörterungenüberdieEigen-
heit desRassismusgegenSchwarzebishin zu
konkreten Fallbeispielen in den Städten und
Dörfernder Schweiz reichen.
Im September dieses Jahres wird TAN-
GRAM 18 Jahre alt. Das Bulletin hat während
dieser Jahre interessante Artikel von ver-
schiedenen Autoren, die dem Rassismus den
Kampf angesagt haben, publiziert. Es hat vie-
le Themen aufgegriffen und dem Schweizer
Publikum zugänglich gemacht und damit zur
Meinungsbildung beigetragen. TANGRAM
bietet der Eidgenössischen Kommission ge-
gen Rassismus EKR auch dieMöglichkeit, ihre
Arbeit einem breiteren Publikum zugänglich
zumachen.
Die Artikel der allerersten Ausgabe von
1996 handelten von der aktuellen Sachlage,
waren also vordringlich, und die folgenden
Fragen wurden dezidiert behandelt: «Was
tungegenRassismus?», «Kann Strafrecht Ras-
sismus verhindern?», «Der neue Artikel 261
bis
StGB, eine unanwendbare Strafnorm?». Auch
das Thema «Menschenrechtsschutz und der
Beitritt der Schweiz zumÜbereinkommenge-
gen Rassendiskriminierung der Vereinten Na-
tionen» kam nicht zu kurz. Der Artikel über
die Arbeit und die Meinungen der Juristen
zum Artikel 261
bis
StGB, der im Jahr 1994 in
Kraft trat, informierte über Fragen, die im
juristischen Zusammenhang gestellt wurden:
«Wann sind Äusserungen öffentlich? Welche
Mittel stehen der Rechtsordnung zur Verfü-
gung, um diskriminierende Äusserungen zu
1...,22,23,24,25,26,27,28,29,30,31 33,34,35,36,37,38,39,40,41,42,...138
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