TANGRAM 33 Bulletin de la CFR Juin 2014 - page 36

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Anti-Schwarzer Rassismus
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Racismeanti-Noir
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Il razzismo contro i Neri
Tief verwurzelte Stereotype
Des stéréotypesaux racinesprofondémentancrées
Le radici profondedegli stereotipi
TANGRAM 33
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6/2014
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Carmel Fröhlicher-Stines
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Rassismusbekämpfung−wieweit sindwir?
Die Internationale Konvention von 1965
gegen alle Formen der rassistischen Diskrimi-
nierung kann nur erfolgreich sein, wenn das
juristische System jedes der unterschreiben-
den Länder entsprechende Gesetze einführt
und durchsetzt, um die Opfer zu schützen.
Die Rolle der Medien und die Rolle der Aus-
bildung dürfen auf demWege zu einer ras-
sismusfreien Gesellschaft auch nicht unter-
schätztwerden. Bestimmt istderArtikel 261
bis
des Strafgesetzbuches ein erster Schritt in die
richtigeRichtung. Esbraucht aber nocheinige
Anpassungen, um seineEffizienz zu steigern.
Mit der Publikation dieses TANGRAM zum
Thema Anti-Schwarzer Rassismus zeigt die
EKR, dass sie das Leiden einer Gruppe, die in
der Schweiz amhäufigstenmit Rassismus und
Diskriminierung konfrontiert ist, ernst nimmt
und ihr die Möglichkeit bietet, ihre Stimme
hören zu lassen. Eine Gruppe, die auch Voll-
mitglied der modernen Schweizer Gesell-
schaft ist und nicht verschwinden darf in den
Etceteras
.
Carmel Fröhlicher-Stines ist Psychologin und Gestaltpsy-
chotherapeutin mit eigener Praxis. Ihre Spezialgebiete
sind interkulturelle Beziehungen und Integrationsfragen.
Sie ist Co-Gründerin der Organisation
Equipe-PEP (Équipe
pour leperfectionnement de L’éducationprofessionnelle
),
die einProjekt inHaiti durchführt.
1
JeanneProdolliet, «JuristenzuArt. 261
bis
StGB–einÜber-
blick», In: TANGRAM1, Bern, September 1996.
2
GeorgKreis, «Was tungegenRassismus?», In: TANGRAM
1, Bern, September 1996.
3
Florence Develey, Johanna Ingiatovic, Vom schwarzen
Schaf, das weiss sein wollte. Reinhardt Friedrich Verlag,
1999.
4
Wikipedia,
-
kas
5
Ebd.
6
Ebd.
7
Carmel Camilleri et
alii,
Stratégies Identitaires, Presses
Universitaires de France, Paris,1990.
8
DoudouDiène, «LeRacismeanti-Noir à l’èrede lamondi-
alisation: Enjeux, défis et perspectives post Durban», In:
Racismeanti-Noir,Actesde la conférenceEuropéenne sur
le racismeanti-Noir, Genève, 17-18Mars 2006.
tig ein Kampf für die Akzeptanz des Multi-
kulturalismus des modernen Europa bezie-
hungsweise der modernen Schweiz, wo eine
dunkle, eine schwarze Haut zu haben nicht
unbedingt heisst, weniger europäisch oder
weniger schweizerisch zu sein.
«Identitäts-Ghettos», wie Doudou Diène,
der UN-Sonderberichterstatter für Rassismus,
es nennt, sind aber auf beiden Seiten nicht
sinnvoll. In seiner Rede vom 17. März 2006
im Rahmen der ersten europäischen Konfe-
renz über Anti-Schwarzen Rassismus sagte er:
«...Il faut à la fois reconnaître, promouvoir,
défendre la spécificité de l’homme Noir et
de la femmeNoire. De leurs cultures, mais en
même temps promouvoir des dynamiques et
des politiques qui mettent en lumière les in-
teractions entre le Noir et les autres commu-
nautés. C’est la dialectique de l’unique et de
la diversité. Cette dynamique-là représente à
long terme l’arme peut-être la plus profonde
pour combattre le racisme et la discrimina-
tion.»
8
Im Kampf gegen Rassismus tragen die Be-
hördengrosseVerantwortung. IhreArbeit be-
steht darin, denProzess der gesellschaftlichen
Kohäsion zu fördern. Vieles wurde publiziert
zudem Thema, unddass es inder Verantwor-
tung des Staates liegt, die Rechte und Wür-
de allerMenschen, die sich auf seinemBoden
aufhalten, zu schützen und zu wahren, ist
eine Einstellung, die viele teilen. Alle Opfer
vonRassismusmüssengehörtwerdenund sich
auch mit Hilfe des Staates wehren können,
wenn ihreWürde in Frage gestellt wird oder
sieunter Diskriminierungen zu leidenhaben.
Nichtnur solleneinzelneBehörden fürdie-
seAufgabengeschultwerden, sie solltenauch
bestraftwerdenkönnen,wenn ihnendieVer-
nachlässigung ihrer Pflichten auf diesem Ge-
biet nachgewiesenwerden kann.
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