TANGRAM 35 Bulletin der EKR Juni 2015 - page 31

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20 Jahre
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20ans
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20 anni
Kampagne zum20-Jahr-Jubiläumder EKR
Une campagnepour les 20ans de laCFR
Una campagnaper i 20anni dellaCFR
MicheleGalizia |20 Jahre «Rassismus» in der Schweiz
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6/2015
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TANGRAM35
bzw. deren Bedrohung durch Ausgrenzung,
Diskriminierung, Hassrede. Diese können
zwar jeden und jede treffen, doch betroffen
sind mehrheitlich Menschen mit Migrations-
hintergrund – bei rund einem Drittel der in
der Schweiz lebenden Men-
scheneinwesentlicher Teil der
Schweizer Gesellschaft. Inte-
gration, Chancengleichheit,
Diskriminierungsbekämpfung
– die Förderung der Integra-
tionspolitik von Bund, Kanto-
nen, Städten und Gemeinden
ist eine der zentralen Aufga-
ben der FRB: mit fachlicher
und finanzieller Unterstüt-
zung, aber auch mit der Be-
reitstellung der notwendigen
InformationenundDaten.
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UmfassendesMonitoring
2007 widmete die EKR ein
zweitesMal eineAusgabe von
Tangram
(Nr. 20) dem Thema Monitoring.
Der Präsident der Kommission, Georg Kreis,
schrieb:
«Wer Vogel-Strauss-Haltungen vorzieht,
wer dieMonitorenwiedieÜberbringer unan-
genehmer Botschaften gleich für die Verursa-
cher des Festgestellten und Berichteten hält,
täuscht sich, wenn er im Monitoring einen
Versuch sieht, die Dinge grösser zu machen,
als sieohnehin schon sind.»
Da Rassismus und rassistische Diskrimi-
nierung eine Vielfalt von unterschiedlichen
Phänomenen umfassen, gibt es auch kein er-
schöpfendes und einheitliches System zur Er-
hebung von entsprechendenDaten: Daten zu
Vorfällen, zu Einstellungen, Indikatoren und
WahrnehmungenundMassnahmen.
für Rassismusbekämpfung FRB wurde ge-
schaffen und Finanzhilfen für Projekte gegen
Rassismus und für Menschenrechte wurden
gesprochen. Sensibilisierungs- und Präven-
tionsaktivitäten konnten nun auf breiterer
Ebene angeregt, vernetzt
und, teilweise, finanziert
werden.
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Projekte kamen von
Hilfswerken, NGOs, Schulen
und Schülern, von spontanen
Aktionsgruppen und im Lau-
fe der Jahre immer öfter von
städtischen und kantonalen
Institutionen. Die Erkenntnis
begann sich durchzusetzen,
dass rassistische Diskrimi-
nierung eine Bedrohung für
den gesellschaftlichen Zu-
sammenhalt darstellt, dass
sie aber als gesellschaftliches
Problemwie andere auch be-
obachtet, analysiert und be-
handelt werden kann – und
muss. Mit den seit 2014 laufenden Kantona-
len Integrationsprogrammen KIP wurde die
Bekämpfung von Rassismus und Diskriminie-
rung klar verortet und an Massnahmen für
alle Bevölkerungsgruppen geknüpft – also
auch für Schweizerinnen und Schweizer, die
aufgrundvonHautfarbe,Name, Religionoder
Lebensweise diskriminiert werden. Bund und
Kantonehaben verbindlicheZieleund Indika-
toren zur Überprüfung der Wirksamkeit der
Massnahmen festgelegt.
Diesem pragmatischen Ziel ist dasMandat
der FRBgewidmet: Dazubeizutragen, dass im
Alltag, in allen Lebensbereichen die Regel-
strukturen chancengleiche Bedingungen er-
möglichen und dass Opfer rassistischer Diskri-
minierung fachgerechte Beratung erhalten.
Nicht die Auseinandersetzung mit «Rasse»
und «Rassismus» steht im Zentrum des Inter-
esses, sondern die gesellschaftliche Kohäsion
Eswar erhellend,
dochmanchmal
auch schmerzhaft,
vonVertreterinnen
undVertretern
potentiellerOpfer-
gruppen zu erfahren,
wie siedas abstrakte
Konstrukt in ihrem
Alltag erlebten.
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