Caso 1995-002N

Schriftzug: «Wir kriegen euch alle, ihr Scheiss-Kanaken»

Zurigo

Cronistoria della procedura
1995 1995-002N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma);
Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Etnia
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Giovani
Vittime Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Der jugendliche Angeklagte schrieb den Schriftzug «Wir kriegen euch alle ihr Scheiss-Kanaken!" auf die Sitzbank einer Bushaltestelle. Er versuchte am nächsten Tag, den Schriftzug zu entfernen, was ihm nicht gelang. Der Angeklagte gehörte zum Zeitpunkt der Tat zum Kreis der Skinhead-Szene in Zürich und ist wegen weiterer Vergehen im Zusammenhang mit Vorfällen in der Szene angeklagt.

Die Strafverfolgungsbehörde qualifizierte die Äusserung als öffentlichen Aufruf zu Hass und Diskriminierung im Sinne von Abs. 1 («Wir kriegen euch alle») sowie als Herabsetzung in einer gegen die Menschenwürde der betroffenen Ethnien verstossende Weise im Sinne von Abs. 4 Hälfte 1 («Scheiss-Kanaken»). (E.II.1)

Decisione

Verurteilung zu einer unentgeltlichen Arbeitsleistung von 10 Tagen wegen Sachbeschädigung, Rassendiskriminierung und Landfriedensbruch.