Caso 1998-037N

Antisemitischer Leserbrief

Appenzello Esterno

Cronistoria della procedura
1998 1998-037N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà);
Disconoscimento di un genocidio (4° comma 2ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Media (Internet incl.)
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Im Jahre 1998 liess X im Anzeige-Blatt für zwei Gemeinden einen Leserbrief mit dem Titel «Israel und seine Sorgen» erscheinen. Darin wird die Behauptung aufgestellt, es sei «die Leistung Hitlers, dass er der Welt ein für alle Mal (hoffentlich) klarmachte, dass für die jüdische Rasse in Europa kein Platz ist». Gemäss der Strafverfolgungsbehörde hat X durch diesen Leserbrief den Tatbestand der Rassendiskriminierung erfüllt und sich im Sinne der genannten Strafbestimmung schuldig gemacht.

Der Angeschuldigte wird unter Berücksichtigung der Strafzumessungsgründe mit einer Busse von Fr. 400.-- bestraft.

Decisione

Verurteilung zu einer Busse von Fr. 400.-- wegen Begehung Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB.