Caso 2000-004N

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Zugo

Cronistoria della procedura
2000 2000-004N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Collettività
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Propagazione di materiale razzista
Contesto sociale Arte e scienza
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Eine Firma liess in einer Wochenzeitung ein Inserat erscheinen, in welchem Kleber zum Kauf angeboten wurden, auf welchem ein orthodoxer Angehöriger der jüdischen Glaubensgemeinschaft in der Gestalt einer in fratzenhaften Zügen grinsenden «Dagobert Duck»-Ente erkennbar ist, welche eine Schubkarre voller Geld aus der Schweiz schafft.

Die Strafverfolgungsbehörde ist der Meinung, dass dadurch eine Gruppe von Personen wegen ihrer Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise öffentlich herabgesetzt worden sei. Sie verurteilte die verantwortliche Person der Firma, welche das erwähnte Inserat veröffentlichen liess, zu einer Busse von Fr. 500.-.

Decisione

Verurteilung zu einer Busse von Fr. 500.-. Die Löschung des Eintrages im Strafregister erfolgt nach einer Probezeit von 1 Jahr.