Caso 2000-028N

Verbreitung der Zeitschrift Y

Zurigo

Cronistoria della procedura
2000 2000-028N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma);
Propagazione di un'ideologia (2° comma)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie Pubblicamente (in pubblico)
Parole chiave
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Propagazione di materiale razzista
Contesto sociale Arte e scienza
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine);
Estremismo di destra

Sintesi

Der Angeschuldigte hat im Oktober 1999 die Zeitschrift Y, in einer Auflage von ca. 30 bis 40 Stück, selber hergestellt. In der Zeitschrift wurden Musik-CDs zum Kauf angeboten. Einige der Liedertexte waren offensichtlich rassendiskriminierend und die Zeitschrift selber enthielt auch gewisse rassistische Aspekte. Die CDs hätten per Internet aus den USA bestellt werden sollen. Einige Exemplare der Zeitschrift wurden an einem privaten Fest an interessierte Anwesende verteilt. Die Zeitschrift fand hingegen keinen Anklang und CD-Bestellungen gingen keine ein.

Die Strafuntersuchung wird von der Strafverfolgungsbehörde eingestellt, weil es bereits am objektiven Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit fehle. Der Angeschuldigte habe seine Zeitschrift persönlich und nur an einen beschränkten Personenkreis anlässlich einer privaten Veranstaltung verteilt. Somit läge keine öffentliche Handlung im Sinne von Art. 261bis StGB vor. (E.3)

Die Bestellung von CDs in den USA durch den Angeschuldigten konnte nicht nachgewiesen werden. Damit habe der Angeschuldigte gemäss der Strafverfolgungsbehörde die Schwelle zum strafbaren Versuch noch nicht überschritten. Diese Schwelle wäre dann überschritten, wenn er bereits CDs für den Weitervertrieb bestellt hätte. (E.3)

Dem Angeschuldigten konnte somit kein strafbares Verhalten vorgeworfen werden, weshalb das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren eingestellt wird.

Decisione

Einstellung der Strafuntersuchung.