Caso 2001-002N

Verkauf von CDs mit rassistischem Inhalt

Soletta

Cronistoria della procedura
2001 2001-002N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Ermittlungsverfahren ein. Einziehung der CDs.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Operatori del terziario
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Documenti sonori / immagini
Contesto sociale Arte e scienza
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Beim Angeschuldigten wurden CDs vorgefunden, deren Inhalt gegen Art. 261bis StGB verstösst. Es kann ihm jedoch nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden, dass er diese verbotenen Gegenstände an die Öffentlichkeit verkauft hatte. Nach dem Gesetz ist der Kauf und die Lagerung solchen Materials nicht strafbar.

Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Ermittlungsverfahren wegen offensichtlich unzureichenden Tatverdachts ein.

Decisione

Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Mittels separater Verfügung werden die als verboten geltenden CD gemäss Art. 58 StGB eingezogen.