Caso 2001-042N

Import von CDs mit rassistischem Inhalt für den Privatgebrauch

San Gallo

Cronistoria della procedura
2001 2001-042N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde tritt auf die Strafanzeige nicht ein.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Propagazione di materiale razzista
Contesto sociale Arte e scienza
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine);
Estremismo di destra

Sintesi

Im Januar 2001 wurde der Staatsanwaltschaft vom Zollinspektorat eine vorläufige Beschlagnahmung von 8 CDs mit Musik mitgeteilt. Eine Inhaltsangabe wurde beigelegt, die offenkundig auf einen fremdenfeindlichen Charakter der CDs hinwies. Der Verzeigte gab in seiner Befragung an, er gehöre nicht zu einer Skinhead-Gruppe, habe höchstens Sympathien mit diesen. Die CDs seien für den privaten Gebrauch bestimmt gewesen.

Eine Rückfrage bei der Oberzolldirektion ergab, dass die CDs nicht zuhanden der Strafbehörden sichergestellt wurden. Die Strafverfolgungsbehörde stellt fest, dass eine schlüssige Beurteilung somit nicht möglich sei und die Frage, ob das Bestellen von solchen CDs bereits eine Tatbestandsvariante von Art. 261bis StGB erfülle, offen bleiben könne.

Decisione

Nichteintreten auf die Strafanzeige.