Caso 2005-053N
San Gallo
Cronistoria della procedura | ||
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2005 | 2005-053N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici |
Mezzi utilizzati | Parole; Vie di fatto |
Contesto sociale | Luoghi pubblici |
Ideologia | Razzismo (nazionalità / origine) |
Nach einem Streit mit einem Bekannten begann die Angeklagte in alkoholisiertem Zustand vor einem Bahnhofskiosk zu randalieren. Hierbei beschädigte sie ein Auto durch Fusstritte und belästigte die anwesenden Personen auf grobe Weise. Weiter beleidigte sie die vor Ort eingetroffenen Polizeibeamten massiv, bespuckte diese und versuchte sie ausserdem auch zu treten. Auch rief sie mehrfach „ihr Sautürken». Strafmindernd wird der offensichtlich beträchtliche Alkoholisierungsgrad der Angeklagten berücksichtigt. Die Angeklagte ist bereits wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Busse bzw. zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden.
Die Angeklagte wird wegen Gewalt und Drohung gegenüber Beamten und Behörden, Rassendiskriminierung, Sachbeschädigung sowie mutwilliger Belästigung zu einer Gefängnisstrafe von 20 Tagen verurteilt. Weiter hat sie die Kosten in der Höhe von Fr. 550 zu tragen.