Caso 2006-003N
Basilea Città
Cronistoria della procedura | ||
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2006 | 2006-003N | 1. kantonale Instanz verurteilt den Angeklagten. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Nessuna indicazione sull'autore |
Vittime | Nessuna indicazione sulla vittima |
Mezzi utilizzati | Nessuna indicazione sui mezzi utilizzati |
Contesto sociale | Nessuna indicazione sul contesto sociale |
Ideologia | Nessuna indicazione sull'ideologia |
Der Entscheid enthält keine Darstellung des Sachverhalts und keine rechtlichen Erwägungen des Gerichts.
Die Strafverfolgungsbehörde erklärt den Beschuldigten des mehrfachen Raufhandels, der Rassendiskriminierung und des Verrichtens der Notdurft für schuldig und verurteilt ihn zu 8 Monaten Gefängnis bedingt.
Von der Anklage der mehrfachen Körperverletzung und der Sachbeschädigung wird er freigesprochen.
Die beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen.
Der Angeklagte anerkennt die Schadenersatzforderung im Betrage von CHF 1800.- und wird darauf behaftet. Die Mehrforderung im Betrag von CHF 4200.- wird abgewiesen.
Im selben Strafverfahren werden weitere Beteiligte beurteilt, siehe auch Entscheide 2006-1, 2006-2 Datenbank EKR.
Die Strafverfolgungsbehörde erklärt den Beschuldigten u.a. der Rassendiskriminierung für schuldig und verurteilt ihn zu 8 Monaten Gefängnis bedingt. Die beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen. Der Angeklagte anerkennt die Schadenersatzforderung im Betrage von CHF 1800.- und wird darauf behaftet.