Caso 2007-057N
Soletta
| Cronistoria della procedura | ||
|---|---|---|
| 2007 | 2007-057N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
| Criteri di ricerca giuridici | |
|---|---|
| Atto / Fattispecie oggettiva | Rifiuto di fornire un servizio (5° comma) |
| Oggetto della protezione | |
| Domande specifiche sulla fattispecie | |
| Parole chiave | |
|---|---|
| Autori | Operatori del terziario |
| Vittime | Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici |
| Mezzi utilizzati | Rifiuto di un servizio |
| Contesto sociale | Tempo libero / Sport |
| Ideologia | Razzismo (nazionalità / origine) |
Der Angeschuldigte ist der Geschäftsleiter eines Dance Clubs. Zwei Türsteher seines Klubs verweigerten dem Opfer den Eintritt in das Lokal mit der Begrün-dung, dass auf Geheiss des Geschäftsführers keine Angehörigen von Balkanstaa-ten im Lokal erwünscht seien (siehe EKR-Datenbank 2007-56). Der Geschäftslei-ter bestreitet, solche Anweisungen erteilt zu haben, gebe es doch in der Haus-ordnung klare Richtlinien, wer in den Club reingelassen werde und wer nicht (z.B. Alkoholisierung, bekanntes ungebührliches Verhalten, gänzlich unpassende Kleidung). Er habe keine Anweisung erteilt, grundsätzlich Angehörige von Bal-kanstaaten nicht mehr in den Club zu lassen, es sei denn, diese wären vorgängig durch ungebührliches Verhalten aufgefallen.
Da das vorliegende Beweisergebnis keine Grundlage bietet, um den verantwort-lichen Geschäftsführer für die Äusserung des Türstehers strafrechtlich in die Pflicht zu nehmen, stellt die zuständige Strafverfolgungsbehörde das Strafver-fahren ein.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein.