Caso 2008-002N

Antisemitisches Lied

San Gallo

Cronistoria della procedura
2008 2008-002N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Parole;
Gesti
Contesto sociale Luoghi pubblici;
Tempo libero / Sport
Ideologia Antisemitismo;
Estremismo di destra

Sintesi

Der Angeklagte wurde wegen mehreren Widerhandlungen angeklagt, unter anderem wegen Rassendiskriminierung.

Nach einem Hockeymatch beobachtete die Polizei, wie der Angeklagte mit einer Gruppe aus der Rechtsextremen Szene zu einem Pub marschierte. Die Gruppe skandierte lauthals singend die Worte «Eine U-Bahn bauen wir, eine U-Bahn bauen wir, von Rapperswil bis nach Auschwitz, eine U-Bahn bauen wir. Heil Hitler». Indem der Angeklagte aktiv diese Worte skandierte, erfüllte er den Tatbestand der Rassendiskriminierung.

Decisione

Der Angeklagte wurde unter anderem der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen von CHF 80 und zu einer Busse von CHF 800 verurteilt.