Caso 2008-003N

Muslimfeindliche Äusserungen in einem öffentlichen Forum

Zurigo

Cronistoria della procedura
2008 2008-003N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma);
Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Religione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Musulmani
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Internet (senza social media)
Ideologia Ostilità antimusulmana

Sintesi

Der Angeklagte führte in einem für jedermann zugänglichen Internet-Forum im Rahmen einer Diskussion über das Minarettverbot den folgenden Beitrag aus: «Das Minarett IST ein Kamin. Es wird als Abzug der Flatulenzen benutzt, die die Musels absondern, während sie auf dem Teppich herumkriechen. Das Minarett muss behandelt werden wie eine Sondermüll-Deponie».

Decisione

Durch sein Verhalten hat sich der Angeklagte der Rassendiskriminierung schuldig gemacht. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 100 mit Probezeit von 2 Jahren und einer Busse von CHF 1000.