Caso 2008-049N

Aufruf zu Hass gegen Juden

Argovia

Cronistoria della procedura
2008 2008-049N Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Autorità/Istanza 1a istanza cantonale
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma)
Oggetto della protezione Religione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Parole;
Vie di fatto
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Neben verschiedenen Verstössen gegen das Strafrecht (Hausfriedensbruch, sexuelle Belästigung, Sachbeschädigung etc.) rief der Angeklagte ausserdem öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung auf: Er beschimpfe Polizisten mit den Worten "verdammte Hampelmänner", "Leuchtdildos", "Möchtegern-Polizisten", "Helden", "Juden", "Nazi-patrouille", "Halbschlaue", "Arschlöcher" sowie "Hurensöhne". Zusätzlich schrie der Angeklagte mehrmals lautstark die Sätze: „Sau Jude, söle alli vergast werde!", Verdammti Jude, söt mer alli zTod schlo!", "Ich be en Rassescht!"

Decisione

Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung gemäss 261bis Abs. 1 StGB schuldig gesprochen. Der Angeklagte wird für dieses Vergehen in Verbindung mit den anderen von ihm begangenen Verstössen, als Zusatzstrafe zum Urteil der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau, zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und einer Busse von Fr. 500 ersatzweise 17 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt.