Caso 2009-007N

Muslimfeindliche Äusserungen in einem öffentlichen Forum

Soletta

Cronistoria della procedura
2009 2009-007N Die Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten zu einer bedingten Geldstrafe von 14 Tagessätzen zu je CHF 180.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Religione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Musulmani
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Internet (senza social media)
Ideologia Ostilità antimusulmana

Sintesi

Der Angeklagte nahm an einer Diskussion im Forum einer politischen Partei teil und schickte den folgenden Beitrag: «…da es sich bei den geistigen Fürzen (Flatulenzen) der Muslime eher um Giftgas handelt und dieses dem Kriegsmaterialgesetz unterliegt, müssten Minarette eigentlich als Sondermüll-Hochtemperaturöfen behandelt werden und für diese gelten besonders hohe Anforderungen.» Damit hat der Angeklagte öffentlich eine Gruppe von Personen wegen ihrer Religion verunglimpft und herabgesetzt (vgl. auch Urteil 2008-3).

Decisione

Der Angeklagte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 14 Tagessätzen zu je CHF 180 verurteilt.