Caso 2015-014N

Antisemitischer Facebook-Beitrag: „alli jude sind zum (Bild einer Pistole)“

Zurigo

Cronistoria della procedura
2015 2015-014N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Die Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, folgenden Beitrag: „alli jude sind zum (und ein Bild einer Pistole)“. Gemäss der Strafverfolgungsbehörde hat sie dadurch öffentlich eine Gruppe von Personen wegen ihrer Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt oder diskriminiert, was nach Art. 261bis StGB strafbar ist.

Decisione

Die Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 100.00 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem wird die Beschuldigte mit einer Busse vom CHF 200.00 bestraft und die Verfahrenskosten werden ihr auferlegt.