Caso 2015-071N
Glarona
Cronistoria della procedura | ||
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2015 | 2015-071N | Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) schuldig gesprochen. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie) |
Oggetto della protezione | Razza; Religione |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Ebrei |
Mezzi utilizzati | Scritti; Comunicazione elettronica |
Contesto sociale | Reti sociali |
Ideologia | Antisemitismo |
Der Beschuldigte veröffentlichte auf der Online-Plattform «Facebook» im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt einen Beitrag mit rassistischem Inhalt. Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) schuldig gesprochen.
Der Beschuldigte veröffentlichte auf «Facebook» im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt folgenden Eintrag mit rassistischem Inhalt: «Von den istaelischen hunde soll man jeden einzelnen kind Von denen woo noch in der Wiege ist vergewaltigen».
Mit diesem Verhalten hat der Beschuldigte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit Hilfe des Mediums Internet öffentlich zu einem Verbrechen aufgerufen, wobei sich dieser Aufruf auf eine ganz bestimmte Volks- und auch Religionsgruppe bezog. Durch die Veröffentlichung der vorgenannten Aufforderung zu Hass und Diskriminierung auf Facebook, habe er die Öffentlichkeit in einem bestimmten Sinn beeinflusst. Ob der Beschuldigte das Delikt, zu welchem er aufgefordert hat, tatsächlich verwirklichen wollte, spiele hierbei keine Rolle.
Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 80.00, ausmachend CHF 4’000.00, bestraft. Die Geldstrafe wird unbedingt ausgesprochen, da sich der Beschuldigte trotz laufender Probezeit erneut strafbar gemacht hat. Der Beschuldigte wird zusätzlich mit einer Busse von CHF 1300.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 13 Tagen. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 400.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.