Caso 2015-073N
Soletta
Cronistoria della procedura | ||
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2015 | 2015-073N | Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà); Disconoscimento di un genocidio (4° comma 2ª metà) |
Oggetto della protezione | Razza; Religione |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Ebrei |
Mezzi utilizzati | Scritti; Comunicazione elettronica; Documenti sonori / immagini |
Contesto sociale | Reti sociali |
Ideologia | Antisemitismo |
Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer für alle Mitglieder einsehbaren Facebook Seite namens «Demo für Palästina in der Schweiz» rassistischen Beitrag zusammen mit einem Bild. Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt.
Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer für alle Mitglieder einsehbaren Facebook Seite namens «Demo für Palästina in der Schweiz» folgenden Beitrag zusammen mit einem Bild von Adolf Hitler: «ICH KÖNNTE ALLE JUDEN TÖTEN ABER ICH HABE EINIGE AM LEBEN GELASSEN UM EUCH ZU ZEIGEN WIESO ICH SIE GETÖTET HABE, Adolf Hitler».
Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt und mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 1'500.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 400.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.