Caso 2015-088N

Antisemitischer Kommentar auf Facebook 3

Basilea Città

Cronistoria della procedura
2015 2015-088N Die Staatsanwaltschaft verurteilt die Beschuldigte wegen Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione Etnia;
Religione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der Beschuldigte hat von seinem Facebook-Account aus in der Facebook-Gruppe « Demo für Israel in der Schweiz » antisemitischen Posts gepostet.

In fatto

Der Beschuldigte hat von seinem Facebook-Account aus in der Facebook-Gruppe «Demo für Israel in der Schweiz» Folgendes gepostet:
«Ihr Juden seid so erzogen worden, ihr wisst alle ganz genau was mit euch pas­sieren wird!»
«drecks Juden, die stecken doch alle in der gleichen Scheisse! Nach dem TOD werdet ihr verbrennen!»
«Und die kleinen unschuldigen Kinder in Gaza (Palestine) werden euch zuschauen während ihr im Höllenfeuer verbrennt!»
«Egal ob Jude oder Zionist beides gleiche Scheisse und beide werden in der Hölle landen. und […] wenn wir Angst vor der Polizei hatten würden wir unser Gesicht gar nicht zeigen du Bastard!»

Decisione

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB. Er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 300.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, und mit einer Busse von CHF 300.00.