Caso 2018-013N
Argovia
Cronistoria della procedura | ||
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2018 | 2018-013N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB). |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Propagazione di un'ideologia (2° comma) |
Oggetto della protezione | Religione |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Ebrei |
Mezzi utilizzati | Scritti; Documenti sonori / immagini; Propagazione di materiale razzista |
Contesto sociale | Reti sociali |
Ideologia | Antisemitismo |
Der Beschuldigte veröffentlichte auf der Online Plattform Facebook mehrere Postings (Bilder, Fotos und Texte) über Juden.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft stellte der Beschuldigte durch seine antisemitischen Äusserungen die jüdische Bevölkerung minderwertig dar und verletzte dadurch den Kern ihrer Persönlichkeit, weil ihre Qualität als Mensch zumindest in Abrede gestellt worden sei.
Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass dies gegen das Verbot der Rassendiskriminierung in Art. 261bis StGB verstösst, weswegen der Beschuldigte zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Der Beschuldigte veröffentlichte auf der Online Plattform Facebook folgende Postings:
- Ein Bild, auf welchem einen Judenstern mit einem darübergelegten Kreuz ist., mit dem folgenden Text versehen ist: «Jew world order / genital mutilation leads to post traumatic stress disorder»;
- Ein Bild, das eine Pinocchio-Figur zeigt, die in der linken Hand eine Säge hält und sich drei Mal ein Stück von der Nase abgesägt hat. Auf jedem der abgesägten Stücke steht einer der folgenden drei Texte „Jew atrocities" / ,,Extortion" / ,,Hypocris". Auf dem Sägeblatt ist ein Judenstern abgebildet;
- Den folgenden Text: «Der jüdische imperialismus gerät zunehmend in die schlagzeilen, wenn auch wie bis anhin vorwiegend in seiner gewohnten opferrolle, deswegen werden die anschuldigungen präventiv als „a- nitsemitismus» gebrandmarkt. Dabei lassen sich diese 10 sätze aufgrund von vielen polizeiberichten und statistischen erhebungen renommierter unversitä- ten, nichtregierungs- und menschenrechtsorganisationen belegen. Dass die abscheuliche Politik des apatheidstaates israel selbst als antisemitismus, und somit auch rassismus, zu klassifizieren ist, gibt solchen artikeln bloss den notwendigen feinschliff. Den handl mit blutdiamanten aus afrika und kinder- sexsklaven, sowie den jüdischen einfluss auf den transatlantischen sklaven- handel der kolonialzeit oder auch auf die heutige pharmaindustrie lassen wie erstmal beiseite, prost./ 10 Sätze, an denen sie Antisemiten erkennen/ Juden sind geldgierig/ Juden haben unsere Regierung in der Hand/ Juden dominieren Hollywood / Juden besitzen Medien / Juden erpressen uns mit dem Holocaust, wollen Kapital daraus schlagen / Juden regieren heimlich die Wall Street / Juden haben die 9/11-Anschläge organisiert/ Juden entnehmen den Palästinensern heimlich Organe und kontrollieren so den Weltmarkt/ Juden stecken in Wahrheit hinter»;
- Ein Bild, das eine Landkarte mit dem Staat Israel und den umliegenden Ländern zeigt, ist mit dem folgenden Text versehen: «We have located the deep State that controls the government oft he United States and ISIS»;
- Ein Bild, mit dem folgenden Text: « Da sich ja kaum jemand getraut, bezüglich zwangsgebühren für neoliberale propaganda im staatsrundfunk das kind beim namen zu nennen, hier mal ein kleiner auszug aus der times of israel: Lasst uns hier ehrlich sein, Mitjuden, wir kontrollieren die Medien. Wir haben so viele Leute in den Büros aller grossen Filmprodukti- onsfirmen, dass es fast obszön ist. So gut wie jeder Film oder jede TV-Show ist voll mit unseren Schauspielern, Regisseuren und Schriftstellern. emanuel friedman, EJF hedge fund manager, 12. Juli 2012, randbemerkung: für viele passagen in diesem artikel der times of israel wäre jede andere nichtjüdische. journalie längst auf der anklagebank gelandet. ». Das Bild zeigt dreimal eine Person mit einen SRF-Shirt. Das erste Mal ist die Person alleine mit umnebeltem Kopf. Das zweite Mal mit umnebeltem Kopf und zusammen mit einer weiteren Person auf deren T-Shirt „NO BILLAG» steht. Schliesslich, das dritte Mal ebenfalls zusammen mit der Person „NO BILLAG», welche auf den Bauch der Person mit dem SRF-Shirt schlägt, und dafür sorgt, dass diese Person einen Davidstern ausspuckt. Nachdem die Person mit dem SRF-Shirt den Davidstern ausgespuckt hatte, ist deren Kopf nicht mehr umnebelt und sichtbar.
- Ein Bild, dass mehrere Personen in einer einheitlichen Bekleidung (schwarze Längsstreifen), welche gebückt den Kopf in die Erde stecken zeigt, und mit dem folgenden Text versehen ist: « Die Schweizer ReichsGesellschaft ist jedoch genauso von partikularinteres- sen unterwandert wie das bundeshaus durch korrupte lobbies beeinflusst wird. Der glaube an eine neutrale kriegsberichterstattung im Schweizer ReichsFunk, also ohne neoliberale agenda und transatlantische hasbarapropaganda, ist in etwa gleich stumpfsinnig wie der glaube an die Irrlehre der abrahamischen weltanschauung. »;
- Ein Foto von drei Männer mit dem folgenden Text: « Who is the original? Imposter Jew ».
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft stellte der Beschuldigte durch seine antisemitischen Äusserungen die jüdische Bevölkerung als minderwertig dar und verletzte dadurch den Kern ihrer Persönlichkeit, weil dadurch ihre Qualität als Mensch, zumindest in Abrede gestellt worden ist.
Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass dies gegen das Verbot der Rassendiskriminierung in Art. 261bis StGB verstösst, weswegen der Beschuldigte zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung schuldig erklärt. Er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, und mit einer Busse von CHF 400.00. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 1600.00 werden des Beschuldigten auferlegt.