Caso 2019-003N

«Wenn ich eine Banane werfen würde, würdest du wie ein Affe die Banane holen?"

Lucerna

Cronistoria della procedura
2019 2019-003N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung im Sinn von Art. 261bis Abs. 4 I StGB.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Razza
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Persone nere / PoC
Mezzi utilizzati Parole
Contesto sociale Tempo libero / Sport
Ideologia Razzismo (colore di pelle)

Sintesi

Die beschuldigte Person hat auf einem Fussballplatz eine andere Person, in Anwesenheit von fussballspielenden Kindern und diversen Zuschauenden, als «Drecksneger» beschimpft und ihm gesagt «Wenn ich eine Banane werfen würde, würdest du wie ein Affe die Banane holen». Mit diesen Äusserungen hat er die Person öffentlich wegen seiner «Rasse» oder Ethnie in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt.

In fatto

Die beschuldigte Person hat auf einem Fussballplatz eine andere Person, in Anwesenheit von fussballspielenden Kindern und diversen Zuschauenden, beschimpft.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung im Sinn von Art. 261bis Abs. 4 I StGB. Die beschuldigte Person wird bestraft mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 50.00, bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von 3 Jahren und einer Busse von CHF 300.00.