Caso 2019-040N
Berna
Cronistoria della procedura | ||
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2019 | 2019-040N | Die Beschuldigte wird schludig erklärt wegen grober Verkehrsregelverletzung, einfacher Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen und Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB). |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà) |
Oggetto della protezione | Razza |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Persone nere / PoC |
Mezzi utilizzati | Parole |
Contesto sociale | Luoghi pubblici |
Ideologia | Razzismo (colore di pelle) |
Die Beschuldigte hat gegenüber einem Laden-Angestellten eine rassistische Äusserung gemacht, indem sie ihm abschätzig zurief «du kommst aus Afrika und führst dich hier so auf». Die Beschuldigte wird schluldig erklärt wegen grober Verkehrsregelverletzung, einfacher Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen und Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB).
Die Beschuldigte hat mehrere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen. Ausserdem, hat die Beschuldigte gegenüber einem Laden-Angestellten eine rassistische Äusserung gemacht, indem sie ihm abschätzig zurief «du kommst aus Afrika und führst dich hier so auf».
Die Beschuldigte wird schludig erklärt wegen grober Verkehrsregelverletzung, einfacher Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen und Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB). Die Beschuldigte wird bestraft mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 30.-, ausmachend CHF 900.-. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Sie wird zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 1'000.- und mit einer Busse von CHF 220.- bestraft.