Caso 2019-040N

«Du kommst aus Afrika und führst dich hier so auf»

Berna

Cronistoria della procedura
2019 2019-040N Die Beschuldigte wird schludig erklärt wegen grober Verkehrsregelverletzung, einfacher Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen und Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB).
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Razza
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Persone nere / PoC
Mezzi utilizzati Parole
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Razzismo (colore di pelle)

Sintesi

Die Beschuldigte hat gegenüber einem Laden-Angestellten eine rassistische Äusserung gemacht, indem sie ihm abschätzig zurief «du kommst aus Afrika und führst dich hier so auf». Die Beschuldigte wird schluldig erklärt wegen grober Verkehrsregelverletzung, einfacher Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen und Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB).

In fatto

Die Beschuldigte hat mehrere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen. Ausserdem, hat die Beschuldigte gegenüber einem Laden-Angestellten eine rassistische Äusserung gemacht, indem sie ihm abschätzig zurief «du kommst aus Afrika und führst dich hier so auf».

Decisione

Die Beschuldigte wird schludig erklärt wegen grober Verkehrsregelverletzung, einfacher Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen und Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB). Die Beschuldigte wird bestraft mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 30.-, ausmachend CHF 900.-. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Sie wird zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 1'000.- und mit einer Busse von CHF 220.- bestraft.