Caso 2020-014N
Argovia
Cronistoria della procedura | ||
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2020 | 2020-014N | Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung schuldig erklärt. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Incitamento allodio o alla discriminazione (1° comma); Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà); Disconoscimento di un genocidio (4° comma 2ª metà) |
Oggetto della protezione | Razza |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Ebrei |
Mezzi utilizzati | Scritti; Comunicazione elettronica |
Contesto sociale | Reti sociali |
Ideologia | Antisemitismo; Revisionismo |
Der Beschuldigte verfasste von seinem Wohnort aus diverse Twitter Posts, mit welchen er das Ausmass und die Existenz des Völkermordes an den Juden im zweiten Weltkrieg in Frage stellte. Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung schuldig erklärt.
Der Beschuldigte verfasste von seinem Wohnort aus diverse Twitter Posts, mit welchen er das Ausmass und die Existenz des Völkermordes an den Juden im zweiten Weltkrieg in Frage stellte. Er verfasste konkret die folgenden Beiträge:
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Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung schuldig erklärt. Er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 100.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, und mit einer Busse von CHF 1200.00.