Caso 2020-048N

«Juden sollte man anzünden»

Lucerna

Cronistoria della procedura
2020 2020-048N Der Angeklagte hat sich der mehrfachen Bedrohung, der mehrfachen Beleidigung und der Rassendiskriminierung schuldig gemacht.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Razza;
Etnia
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei;
Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici;
Altre vittime
Mezzi utilizzati Parole
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Antisemitismo;
Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Durch mehrere fremdenfeindlichen Äusserungen griff der Beschuldigte den Ankläger in seiner Ehre an und versetzte ihn in Angst und Schrecken. Zudem hat er durch die Äusserung «Juden sollte man anzünden» öffentlich eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse oder Ethnie ein einer gegen die Menschwurde verstossenden Weise herabgesetzt. Der Beschuldigte hat sich der mehrfachen Bedrohung, der mehrfachen Beleidigung und der Rassendiskriminierung schuldig gemacht.

In fatto

Während eines Aufenthalts in einer Pension bedrohte der Beschuldigte den Ankläger und beleidigte ihn wiederholt: «Verdammter Scheiss Gummihals»; «Hier stinkt's nach deutsche Gummihals»; «Da ist einer, der hat eine scheiss Fresse»; «Du verdammter scheiss Gummihals, dich bringe ich um»; «Whitepower, wir sind Arier und du nicht du scheiss Gummihals»; «Whitepower, Juden und dich sollte man anzünden»; «Komm raus und ich zerschlag dich»; «Gib mir eine Kalaschnikow und ich schiess dir in den Kopf und dann ist deine scheiss Fresse an der Wand»; «Komm mit mir nach Thailand und ich lasse dich umbringen. Die Thais machen alles für mich, denn ich bin da alles und du Wixxer bist da gar nichts»; «Wir Schwiitzer mögen euch scheiss Deutsche eh nicht und wir Arier Eidgenossen bringen euch eh noch alle um und ich dich»; «Ich kann deine Fresse nicht riechen, komm raus und ich zerschlag deine Fresse»; «Du hast Ja nicht mal die Eier mir zu antworten und dich mit mir zu messen du Weichei, verdammter schwuler Wixser»; «Du stehst doch bestimmt auf Typen mit Titten und Schwänzen und lässt dich von denen ficken»; «Scheiss EU und scheiss Schengen. Ich hätte dich schon längst aus meiner Schweiz geschmissen, du Arschloch»; «Verdammter Mist sag was du Wixser, ich will dich anzünden, los steh auf, ich will dir zeigen wie stark ich bin und dir die Zähne rausschlagen.»

In diritto

Durch diese vorgenannten Äusserungen griff der Beschuldigte den Ankläger in seiner Ehre an und versetzte ihn in Angst und Schrecken. Zudem hat er durch die Äusserung «Juden sollte man anzünden» öffentlich eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse oder Ethnie ein einer gegen die Menschwurde verstossenden Weise herabgesetzt.

Decisione

Der Angeklagte hat sich der mehrfachen Bedrohung, der mehrfachen Beleidigung und der Rassendiskriminierung schuldig gemacht. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je Fr. 50.00. Die Geldstrafe wird bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von 2 Jahren. Zusätzlich wird eine Busse von Fr. 600.00 ausgesprochen.