Caso 2021-096N
Argovia
Cronistoria della procedura | ||
---|---|---|
2021 | 2021-096N | Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis StGB schuldig gesprochen. |
Criteri di ricerca giuridici | |
---|---|
Atto / Fattispecie oggettiva | Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie) |
Oggetto della protezione | Razza; Etnia; Religione |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
---|---|
Autori | Persone private |
Vittime | Ebrei; Persone nere / PoC; Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici |
Mezzi utilizzati | Parole |
Contesto sociale | Luoghi pubblici |
Ideologia | Antisemitismo; Razzismo (nazionalità / origine); Razzismo (colore di pelle) |
Der Beschuldigte äusserte sich beim Anstehen an der Kasse rassistisch gegenüber verschiedenen ethnischen Gruppen. Er sprach laut und gut verständlich und in Anwesenheit von mindestens 5 bis 6 Personen indem er den Holocaust befürwortete und dasselbe dem «Drecksnegerpack» wünschte. Ausserdem war er froh darüber, «dass das Corona-Virus mehrere Millionen Chinesen getötet hat, man könnte auch noch mehr umlassen.».
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis StGB schuldig gesprochen.
Der Beschuldigte äusserte sich beim Anstehen an der Kasse wie folgt rassistisch gegenüber verschiedenen ethnischen Gruppen, sprach laut und gut verständlich und in Anwesenheit von mindestens 5 bis 6 Personen, wobei er von seinen Worten überzeugt wirkte:
«Drecks-Negerpack, Negerpack, Judenpack, Drecksjuden, Scheiss-Chinesen. Wir haben schon 7 Millionen Juden vergast, wir können auch noch 6 Millionen Neger vergasen. Ich befürworte den Holocaust. Wenn ich könnte, würde ich selber auch mitmachen. Man sollte das Drecksnegerpack erschiessen. die braucht man nicht. Ich bin froh, dass das Corona-Virus mehrere Millionen Chinesen getötet hat, man könnte auch noch mehr umlassen. Dieses Scheiss-Negerpack hat hier nichts zu suchen. Ich bin stolz auf das was meine Vorfahren mit den Juden gemacht haben. Ich wünschte, ich hätte dabei sein können. Dieses Drecksnegerpack sollte man ausrotten und erschiessen, ich wünschte ich könnte noch dabei helfen.».
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 80.00 verurteilt, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren.
Er wird ausserdem zu einer Busse von CHF 600.00 verurteilt.