Caso 2022-070N

Nichtanhandnahme aufgrund unkonkreter Beschuldigungen

Basilea Città

Cronistoria della procedura
2022 2022-070N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Nessuna indicazione sull'autore
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Nessuna indicazione sui mezzi utilizzati
Contesto sociale Nessuna indicazione sul contesto sociale
Ideologia Nessuna indicazione sull'ideologia

Sintesi

In der Anzeige ist nicht ersichtlich inwiefern die beschuldigte Person öffentlich zu Hass, Diskriminierung oder anderen nach Art. 261bis StGB strafbaren Handlungen aufruft oder solche begeht.
Aufgrund fehlender Prozessvoraussetzungen sowie Fehlens eines Straftatbestandes, verfügt die zuständige Strafverfolgungsbehörde eine Nichtanhandnahme.

In fatto

In der Anzeige ist – trotz Nachfrage zu konkreten Angaben – nicht ersichtlich inwiefern die beschuldigte Person öffentlich zu Hass, Diskriminierung oder anderen nach Art. 261bis StGB strafbaren Handlungen aufruft oder solche begeht. Auch die erwähnten Belästigungen sowie Schikane werden von der Anzeigestellerin nicht erörtert.

Decisione

Aufgrund fehlender Prozessvoraussetzungen sowie Fehlens eines Straftatbestandes, verfügt die zuständige Strafverfolgungsbehörde eine Nichtanhandnahme.