Caso 2009-009N
Zurigo
Cronistoria della procedura | ||
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2009 | 2009-009N | Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Propagazione di un'ideologia (2° comma) |
Oggetto della protezione | Oggetto della protezione in generale |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Ebrei; Persone nere / PoC; Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici |
Mezzi utilizzati | Documenti sonori / immagini; Propagazione di materiale razzista |
Contesto sociale | Media (Internet incl.) |
Ideologia | Antisemitismo; Razzismo (nazionalità / origine); Razzismo (colore di pelle) |
Der Sohn des Angeschuldigten produzierte und verkaufte über die Gesellschaft «Z. Musica» CDs mit rassistischem Inhalt, welche eine Band ihm zugestellt hat. Die Gesellschaft wurde vom Sohn und vom Angeschuldigten gegründet, weshalb dem Angeschuldigten vorgeworfen wird, dass er mit seinem Sohn über «Z. Musica» rassistisches Material verbreitet habe. Der Sohn wurde in einem separaten Verfahren schuldig gesprochen (vgl. Entscheid 2009-8). Der Angeschuldigte macht geltend, dass er auf Wunsch seines Sohnes, welcher im Musikgeschäft tätig sein wollte, die Gesellschaft gegründet habe. Er habe nicht gewusst, was der Sohn verkaufte und habe nie etwas mit dem Geschäft zu tun gehabt. Im vorliegenden Fall kenne er die Band und die fragliche CD nicht. Zudem habe er mit der Buchhaltung der Gesellschaft nichts zu tun und der Gewinn stehe nur seinem Sohn zu. Der Sohn bestätigte, dass der Angeschuldigte nichts mit den CDs zu tun gehabt habe.
Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.