Caso 2009-043N

Rechtsextreme Gegenstände

Basilea Campagna

Cronistoria della procedura
2009 2009-043N Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Nessuna indicazione sui mezzi utilizzati
Contesto sociale Nessuna indicazione sul contesto sociale
Ideologia Estremismo di destra

Sintesi

Unter den beschlagnahmten Gegenständen befanden sich etliche Waffen und Gegenstände mit Bezug zur rechtsextremen Szene: ein Metallemblem, ein Fingerring mit Hakenkreuz, ein Anhänger mit Kelten- und Hakenkreuz, ein Pin mit Hakenkreuz, eine Hakenkreuzfahne, diverse Schriftstücke und Kleber mit rechtsradikalem Hintergrund. Die Gegenstände mit Bezug zur rechtsextremen Szene wurden im Einverständnis mit dem Angeklagten eingezogen.Keine weiteren Angaben zum Sachverhalt.

Decisione

Der Angeklagte wird unter anderem des mehrfachen Raufhandels, der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der Rassendiskriminierung für schuldig erklärt und zu einer bedingt vollziehbaren Gefängnisstrafe von 12 Monaten verurteilt.