Caso 2010-028N

Vorwurf von antisemitischen Bemerkungen und Präsentation eines palästinensischen Pamphlets (Schmähschrift) am Flughafen

Zurigo

Cronistoria della procedura
2010 2010-028N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren gegen den Angeklagten ein.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Parole;
Scritti
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, in der Skymetro des Flughafens gegenüber allen dort anwesenden Juden antisemitische Beleidigungen geäussert und ein palästinensisches Pamphlet (Schmähschrift) präsentiert zu haben.

Die Anzeige erstattete eine Vertreterin einer Gruppe von jüdischen Passagieren in der Skymetro. Sie gab an, dass man ihr zugetragen habe, der Angeschuldigte habe antisemtische Bemerkungen gemacht. Von den Äusserungen habe sie selber relativ wenig mitbekommen. Das Pamphlet habe sie gesehen, den Text darauf jedoch nicht lesen können.

Der Angeschuldigte bestritt diese Vorwürfe vehement. Bezüglich des Pamphlets erklärte er, dass es sich dabei nicht um ein Pamphlet sondern um ein Buch mit Bildern vom Sinai handle.

Da die Anzeigeerstatterin den genauen Wortlaut der angeblich antisemitischen Äusserungen nicht persönlich gehört habe und das von ihr erwähnte Pamphlet in den Effekten des Angeschuldigten nicht gefunden worden sei, könne der Vorwurf der Rassendiskriminierung dem Angeschuldigten nicht nachgewiesen werde. Aus diesen Gründen sei das Verfahren gegen ihn ohne Weiterungen einzustellen.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren gegen den Angeschuldigten ein.