Caso 2015-055N
Zurigo
Cronistoria della procedura | ||
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2015 | 2015-055N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Ebrei |
Mezzi utilizzati | Scritti; Comunicazione elettronica |
Contesto sociale | Internet (senza social media) |
Ideologia | Antisemitismo |
Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer Internetplattform antisemitischen Beitrag mit einem Bild. Gemäss der zuständigen Strafverfolgungsbehörde hat er damit in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise die Juden herabgesetzt, was nach Art. 261bis Abs. 4 StGB strafbar ist.
Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer Internetplattform folgenden Beitrag: „Ich wünsche de Tod eu Judas Zioniste schmoret ich de Höll !!!“ zusammen mit einem Bild seines Hinterkopfs mit einrasiertem Hakenkreuz und einer Pistole in der Hand.
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird vollzogen. Ausserdem werden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten auferlegt.