Caso 2015-055N

Antisemitischer Beitrag auf Internetplattform: «Ich wünsche de Tod eu Judas Zioniste […] "

Zurigo

Cronistoria della procedura
2015 2015-055N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Internet (senza social media)
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer Internetplattform antisemitischen Beitrag mit einem Bild. Gemäss der zuständigen Strafverfolgungsbehörde hat er damit in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise die Juden herabgesetzt, was nach Art. 261bis Abs. 4 StGB strafbar ist.

In fatto

Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer Internetplattform folgenden Beitrag: „Ich wünsche de Tod eu Judas Zioniste schmoret ich de Höll !!!“ zusammen mit einem Bild seines Hinterkopfs mit einrasiertem Hakenkreuz und einer Pistole in der Hand.

Decisione

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird vollzogen. Ausserdem werden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten auferlegt.