Caso 2015-065N

CDs mit antisemitischem Inhalt

Berna

Cronistoria della procedura
2015 2015-065N Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 30.00, und mit einer Busse von CHF 300.00 bestraft.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Propagazione di un'ideologia (2° comma)
Oggetto della protezione Razza;
Religione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei;
Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Documenti sonori / immagini;
Propagazione di materiale razzista
Contesto sociale Altro contesto sociale
Ideologia Antisemitismo;
Estremismo di destra

Sintesi

Der Beschuldigte transportierte in seinem Auto zwei CDs mit antisemitischem Inhalt.
Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) schuldig gesprochen.

In fatto

Der Beschuldigte transportierte in seinem Auto zwei CDs mit nationalsozialistischen und antisemitischem Inhalt. Eine der CDs war zur Weiterverbreitung bestimmt. Da eine der CDs zur Weiterverbreitung bestimmt war, verstiess der Beschuldigte gemäss Staatsanwaltschaft gegen die Strafnorm gegen Rassendiskriminierung.

Decisione

Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 1’200.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von vier Jahren. Der Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von CHF 300.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen. Die sichergestellten CDs werden vernichtet. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 500.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.