Caso 2021-062N

Störende Aktionen Zoom, Aufkleberaktionen und Propagandafilm durch Neonazis

Zurigo

Cronistoria della procedura
2021 2021-062N Der Beschuldigte wurde der mehrfachen Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis aStGB schuldig gesprochen.

Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione Razza;
Etnia;
Religione
Domande specifiche sulla fattispecie Bene giuridico protetto
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei;
Persone nere / PoC;
Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Parole;
Scritti;
Documenti sonori / immagini
Contesto sociale Luoghi pubblici;
Internet (senza social media)
Ideologia Antisemitismo;
Razzismo (nazionalità / origine);
Revisionismo;
Estremismo di destra

Sintesi

Der Beschuldigte hat viele verschiedenen Aktion gemacht :
1. Störaktionen Zoom
1.1 Störaktion ZHdK
Der Beschuldigten und ein Mittäter (separates Verfahren) loggten sich unter Verwendung folgender Usernamen:
• Mittäter, Usernamen: «Geburtstagsgast A.H.", «Volksgenosse»
• Beschuldigte, Username: «Alles Gute A.H.88»
von ihren jeweiligen Wohnorten in die via Zoom durchgeführte Online Vorlesung «Design, Ökologie und Nachhaltigkeit» der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) ein, an welcher eine unbestimmte Vielzahl von Studenten sowie Dozenten (insgesamt ca. 120) eingeloggt war. Der Beschuldigte hatte den Mittäter zunächst die Zugangsdaten zu dieser Zoom-Veranstaltung gesendet und gab ihm die Anweisung, die Veranstaltung mit rassistischen Sprüchen zu stören. Via die Audiofunktion tätigte der Mittäter unter dem Pseudonym «AH. Geburtstags­ gast» die Äusserung, dass heute der «Geburtstag des Führers» sei. Nachdem er blockiert wurde, loggte er sich als «Volksgenosse» erneu ein, wurde jedoch abermals blockiert, bevor er eine Äusserung tätigen konnte.

1.2. Störaktion ZHdK
Der Beschuldigte und Mittäter loggten sich nachfolgende unter Verwendung der genannten Usernamen an ihren jeweiligen Wohnorten in die via Zoom durchgeführte Online Ringvorlesung «Kein Kino» der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK), an welcher eine unbestimmte Vielzahl von Studenten sowie Dozenten eingeloggt war, ein:
- Der Beschuldigte, Usernamen: «X, «V», «Alles Gute AH. 88»
- Mittäter 1, Usernamen: «Genosse», «Volksgenosse 2.0», «ZOGBOY»
- Mittäter 2, Usernamen: «Y», «Stephan Maurer», «Gabe ltch»
- Mittäter 3, Username: «Z»
- Mittäter 4, Usernamen: «Mohammed», «Ahmed»
- Mittäter 5, Username: «Toby»
Der Beschuldigte hatte den übrigen Beschuldigten zunächst die Zugangsdaten zu dieser Zoom-Veranstaltung gesendet und gab ihnen die Anweisung, die Veranstaltung mit rassistischen Sprüchen zu stören. Via die Audiofunktion tätigten die Beschuldigten mündlich die Äusserungen «Heil Hit­ ler», «Sieg Heil», «what does nazi mean, nazi means a good person» und beschrifteten über die Annotationsfunktion die vom Dozenten gezeigten Folien mit «Neger» sowie mit Hinweisen auf den Geburtstag von Adolf Hitler, welcher sich am 20.4. jahrte.

1.3. Störaktion ZHdK
Der Beschuldigte und Mittäterloggten sich unter Verwendung der folgenden Usernamen
- Der Beschuldigte , Username: «U»
- Mittäter 2, Username: «82756»
- Mittäter 1 , Username: «W»
an ihren jeweiligen Wohnorten in die via Zoom durchgeführte Online Vorlesung «Brown Bag Lunch» Thema «Home Office» der ZHdK ein. Der Beschuldigte hatte den übrigen Beschuldigten zunächst die Zugangsdaten zu dieser Zoom-Veranstaltung gesendet und gab ihnen die Anweisung, die Veranstaltung mit rassistischen Sprüchen zu stören. Via die Audiofunktion tätigten sie die Äusserungen «Sieg Heil», «Hitler», «jüdische Hochschule» und zeigten ein Bild von einem Hakenkreuz und einer Person, die den Hitler grüss vollführt.

2. Propagandafilm
Der Beschuldigte sowie weitere unbekannte Personen erstellten einen 3:33 minütigen Propagandafilm über die Gruppierung «Eisenjugend Schweiz» und verbreiteten diesen auf diversen Onlineplattformen, bspw. bitchumte.com, so dass eine unbestimmte Vielzahl von Menschen den Film betrachten konnte.
lm Film wird ab Minute 01:00 bis 01:41 gezeigt, wie die Beschuldigten über glühender bzw. brennender Kohle die Flaggen von Israel und der EU verbrennen.
Ab Minute 02:29 werden zwei Arten von Aufklebern der «Eisenjugend Schweiz» gezeigt, die von den Beschuldigten hergestellt worden waren, mit dem folgenden Aufdrucken:
Design 1.
«Rassenmischen
Mischkinder sind anfalliger für gesundheitliche Probleme wie Stress, Rauchen und Trinken.
Quelle https://archive.is/vx7f1
Gemischte Baby's kommen ungesünder zur Welt ais Unvermischte. Quelle: https://archive.is/j1nW1
Gemischtrassige Paare sind gewalttatiger ais weisse Paare. Quelle: https://archive.is/97g7m eisenjugendschweiz@x.corn»

Design 2
«War der Bolschewismus jüdisch?
• Karl Marx - Vater des Kommunismus
• Moses Hess - Sozialist und Vordenker des Zionismus
• Leon Trotzky (Lew Bronstein) - Wichtiger Politiker des bolschewistischen Regimes
• Genrikh Yagoda - Organisator der Gulags
(eisenjugendschweiz@x.com)»
3. Kleberaktionen
3.1 Flyeraktion ETH
Der Beschuldigte brachte an der Polyterrasse der ETH Zürich mehrere Aufkleber «Rassenmischung» sowie «Bolschewismus» (sh oben Ziffer 2) an, welche er zuvor selber verfasst hatte und herstellen liess. Die Aufkleber waren für eine unbestimmte Anzahl von Passanten ersichtlich, was der Beschuldigte wusste.

3.2 Flyeraktion ZHdK
Der Beschuldigte brachte an mehreren Örtlichkeiten auf dem Areal der Zürcher Hochschule der Künste, Pfingstweidstrasse in 8005 Zürich, ca. 270 Aufkleber «Rassenmischung» sowie «Bolschewismus» (sh oben Ziffer 2) an, welche er zuvor selber verfasst hatte und herstellen liess. Die Aufkleber waren für eine unbestimmte Anzahl von Passanten ersichtlich, was der Beschuldigte wusste.

3.3 Flyeraktion Effretikon
Der Beschuldigte brachte an der Tagelswangerstrasse (Höhe Musikschule) an einem Laternenpfosten mehrere Aufkleber «Rassenmischung» sowie «Bolschewismus» (sh oben Ziffer 2) an, welche er zuvor selber verfasst hatte und herstellen liess. Die Aufkleber waren für eine unbestimmte Anzahl von Passanten ersichtlich, was der Beschuldigte wusste.

In fatto

1. Störaktionen Zoom
Störaktionen 1.
Der Beschuldigte hatte den Mittäter zunächst die Zugangsdaten zu dieser Zoom-Veranstaltung gesendet und gab ihm die Anweisung, die Veranstaltung mit rassistischen Sprüchen zu stören. Via die Audiofunktion tätigte der Mittäter unter dem Pseudonym «AH. Geburtstags­ gast» die Äusserung, dass heute der «Geburtstag des Führers» sei.
Durch diese mündlichen Äusserungen setzten die Beschuldigten öffentlich die Gruppe der Juden
aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu dieser Gruppe als minderwertig herab und schürten Hass gegen sie. Die genannten Beschuldigten handelten dabei aufgrund des vor diesem Meeting gefassten
gemeinsamen, zumindest konkludenten Handlungsentschlusses, die Online Vorlesung durch rassistische Äusserungen zu stören, womit jeder, soweit er nicht persönlich handelte, mit den Handlungen des Andern einverstanden war bzw. diese zumindest billigte.
(Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis aStGB)

Störaktionen 2 und 3. Via die Audiofunktion tätigten die Beschuldigten mündlich die Äusserungen «Heil Hit­ ler», «Sieg Heil», «what does nazi mean, nazi means a good person» und beschrifteten über die Annotationsfunktion die vom Dozenten gezeigten Folien mit «Neger» sowie mit Hinweisen auf den Geburtstag von Adolf Hitler, welcher sich am 20.4. jahrte.

Mit diesen Äusserungen setzten die Beschuldigten öffentlich die Gruppe der Juden und diejenige dunkelhäutiger Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu diesen Gruppen als minderwertig herab und schürten Hass gegen sie.
Die genannten Beschuldigten handelten dabei aufgrund des vor diesem Meeting gefassten gemeinsamen, zumindest konkludenten Handlungsentschlusses, die Online Vorlesung durch rassistische Äusserungen zu stören, womit jeder, soweit er nicht persönlich handelte, mit den Handlungen des Andern einverstanden war bzw. diese zumindest billigte.
(Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis aStGB)

Störaktionen 3
Via die Audiofunktion tätigten sie die Äusserungen «Sieg Heil», «Hitler», «jüdische Hochschule» und zeigten ein Bild von einem Hakenkreuz und einer Person, die den Hitler grüss vollführt.

Mit diesen Äusserungen setzten die Beschuldigten öffentlich die Gruppe der Juden und diejenige dunkelhäutiger Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu diesen Gruppen als minderwertig herab und schürten Hass gegen sie.
Die genannten Beschuldigten handelten dabei aufgrund des vor diesem Meeting gefassten gemeinsamen, zumindest konkludenten Handlungsentschlusses, die Online Vorlesung durch rassistische Äusserungen zu stören, womit jeder, soweit er nicht persönlich handelte, mit den Handlungen des Andern einverstanden war bzw. diese zumindest billigte.
(Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis aStGB)

2. Propagandafilm
lm Film wird ab Minute 01:00 bis 01:41 gezeigt, wie die Beschuldigten über glühender bzw. brennender Kohle die Flaggen von Israel und der EU verbrennen.
Ab Minute 02:29 werden zwei Arten von Aufklebern der «Eisenjugend Schweiz» gezeigt, die von den Beschuldigten hergestellt worden waren, mit dem folgenden Aufdrucken:
Design 1.
«Rassenmischen
Mischkinder sind anfalliger für gesundheitliche Probleme wie Stress, Rauchen und Trinken.
Quelle https://archive.is/vx7f1
Gemischte Baby's kommen ungesünder zur Welt ais Unvermischte. Quelle: https://archive.is/j1nW1
Gemischtrassige Paare sind gewalttatiger ais weisse Paare. Quelle: https://archive.is/97g7m eisenjugendschweiz@x.corn»

Design 2
«War der Bolschewismus jüdisch?
• Karl Marx - Vater des Kommunismus
• Moses Hess - Sozialist und Vordenker des Zionismus
• Leon Trotzky (Lew Bronstein) - Wichtiger Politiker des bolschewistischen Regimes
• Genrikh Yagoda - Organisator der Gulags
(eisenjugendschweiz@x.com)»

Mit diesen Filmsequenzen (Verbrennen der Flaggen, Zeigen der Aufkleber) setzten die Beschuldigten ëffentlich die Gruppe der Juden und diejenige andersrassiger Menschen aufgrund ihrer Zugehërigkeit zu diesen Gruppen ais minderwertig herab und schürten Hass gegen sie.
(Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis aStGB)

3. Kleberaktionen
Design 1.
«Rassenmischen
Mischkinder sind anfalliger für gesundheitliche Probleme wie Stress, Rauchen und Trinken.
Quelle https://archive.is/vx7f1
Gemischte Baby's kommen ungesünder zur Welt ais Unvermischte. Quelle: https://archive.is/j1nW1
Gemischtrassige Paare sind gewalttatiger ais weisse Paare. Quelle: https://archive.is/97g7m eisenjugendschweiz@x.corn»

Design 2
«War der Bolschewismus jüdisch?
• Karl Marx - Vater des Kommunismus
• Moses Hess - Sozialist und Vordenker des Zionismus
• Leon Trotzky (Lew Bronstein) - Wichtiger Politiker des bolschewistischen Regimes
• Genrikh Yagoda - Organisator der Gulags
(eisenjugendschweiz@x.com)»

Mit diesen Aufklebern setzte der Beschuldigte öffentlich die Gruppe der Juden und diejenige andersrassiger Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu diesen Gruppen als minderwertig herab und schürte Hass gegen sie.
Zudem verursachte er einen Sachschaden von mehr als CHF 300 für die Reinigung bzw. Entfernung der Aufkleber, was er wusste und zumindest in Kauf nahm.
(Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis aStGB)
(Sachbeschadigung im Sinne von Art. 144 Abs. 1 StGB)

Decisione

Der Beschuldigte wurde der mehrfachen Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis aStGB schuldig gesprochen.
Die beschuldigte Person wird bestraft mit einer Geldstrafe von 120 Tagessatzen zu je CHF 30.00, entsprechend CHF 3'600.00, wovon 2 Tagessatze durch Haft er­ standen sind. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung ei­ner Probezeit von 2 Jahren.
Die beschuldigte Person wird zudem mit einer Busse von CHF 800.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 8 Tagen.