Caso 2021-081N

Die Banane sei für ihn

Berna

Cronistoria della procedura
2021 2021-081N Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig gesprochen.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Razza
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Persone nere / PoC
Mezzi utilizzati Parole;
Gesti
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Razzismo (colore di pelle)

Sintesi

Der Beschuldigte nahm im Coop Pronto eine Banane aus dem Regal und streckte diese einem Schwarzen Mann entgegen und sagte ihm dazu, dass diese für ihn sei.
Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig gesprochen.

In fatto

Der Beschuldigte nahm im Coop Pronto eine Banane aus dem Regal und streckte diese einem Schwarzen Mann entgegen und sagte ihm dazu, dass diese für ihn sei. Dabei lachte der Beschuldigte laut.

In diritto

Indem der Beschuldigte die Person mit dieser Geste sinngemäss mit Affen/nicht menschlichen Primaten verglich, setzte er diesen aufgrund seiner Rasse bewusst in dessen Anspruch auf menschlich-sittlichen Geltung herab.

Decisione

Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig gesprochen. Er wird zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 50.00 verurteilt.