Caso 2002-021N

Rassendiskriminierendes Flugblatt an Wohnungstüre und Auto

Argovia

Cronistoria della procedura
2002 2002-021N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Die Angeschuldigte hat im April 2002 auf A4-Blätter «Raus mit den Scheissjugos» geschrieben und diese Blätter an die Wohnungstüre und unter die Scheibenwischer des Personenwagens des Geschädigten geklemmt.

Die Strafverfolgungsbehörde sieht Art. 261bis Abs. 4 Hälfte 1 StGB als erfüllt an und verurteilt die Angeschuldigte wegen Rassendiskriminierung (und Sachbeschädigung) zu einer Busse von Fr. 500.--, bei einer Probezeit von 1 Jahr.

Decisione

Verurteilung zu einer Busse von Fr. 500.--. Der Strafregistereintrag wird nach einer Probezeit von 1 Jahr gelöscht.