Caso 2003-044N

Rassistisches Wahlplakat auf Homepage einer Partei 4

Argovia

Cronistoria della procedura
2003 2003-044N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma);
Propagazione di un'ideologia (2° comma)
Oggetto della protezione Oggetto della protezione in generale
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone politiche
Vittime Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Internet (senza social media)
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine);
Estremismo di destra

Sintesi

Der Beschuldigte U. hat in seiner Funktion als Vorstandsmitglied einer Partei zusammen mit den anderen Vorstandsmitgliedern die Annahme und Veröffentlichung des 20 Punkte-Parteiprogramms entschieden. Das Parteiprogramm dieser Partei beinhaltet eine kollektive Schmähung der Ausländer, indem ihnen in Punkt 4 Menschenrechte abgesprochen werden und in Punkt 7 ein Aufruf zur Rückführung kulturfremder Ausländer erfolgt.

Decisione

Der Beschuldigte hat öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass und Diskriminierung aufgerufen und Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind.
Der Beschuldigte wird gemäss Art. 261bis Abs. 1+2 StGB und Art. 63 StGB zu einer Busse von CHF 300.- verurteilt. Zusätzlich trägt er die Staats- und Kanzleigebühren von insgesamt CHF 110.-