Caso 2007-074N

Antisemitische Äusserung in TV-Sendung

Soletta

Cronistoria della procedura
2007 2007-074N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt ein Nichteintreten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Disconoscimento di un genocidio (4° comma 2ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Documenti sonori / immagini
Contesto sociale Media (Internet incl.)
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der Angeklagte äusserte sich nach Meinung des Anzeigenstellers herabsetzend über die Angehörigen des jüdischen Glaubens, indem er in der Sendung «7 vor 7» des TV-Senders Telebasel eine Textstelle aus einem Buch von Rudolf Steiner relativierte.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde tritt nicht auf die Anzeige ein, da der Angeklagte mit seinem Verhalten bloss seine Meinung wiedergegeben habe zur Frage, ob gewisse Stellen im in der Sendung erwähnten Buch von Rudolf Steiner aus seiner Sicht rassendiskriminierend seien oder nicht.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde tritt nicht auf die Anzeige ein.