Caso 2009-023N

«Gesindel und Mörderpack (und da ist der Balkan führend) gehört nicht in unser Land!» in einem Forum

Zurigo

Cronistoria della procedura
2009 2009-023N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Etnia
Domande specifiche sulla fattispecie Pubblicamente (in pubblico)
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Stranieri / altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Internet (senza social media)
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Im Rahmen der Diskussion im Internet-Forum einer Partei mit dem Titel «3 jugendliche Jugos töten Schweizer an der Fasnacht» setzte der Angeklagte den folgenden Beitrag: «Seine gewalttätige, niedere menschliche Kultur kommt mit unserem Pass nachweislich nicht abhanden. (…) Gesindel und Mörderpack (und da ist der Balkan führend) gehört nicht in unser Land!».

Mit diesem Beitrag wird der Eindruck erweckt, dass der Autor den Leuten aus dem Balkan die Gleichstellung mit anderen menschlichen Wesen abspricht und diese als Menschen zweiter Klasse qualifiziert. Der Angeklagte nahm in Kauf, dass er mit seinem Beitrag die Betroffenen in deren Menschenwürde herabsetzten könnte.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 120 und zu einer Busse von CHF 300.