Caso 2010-015N

Rassistischer Inhalt einer CD 4

Lucerna

Cronistoria della procedura
2010 2010-015N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione Oggetto della protezione in generale
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Documenti sonori / immagini
Contesto sociale Nessuna indicazione sul contesto sociale
Ideologia Nessuna indicazione sull'ideologia

Sintesi

Der Angeklagte wurde als Mitglied einer Band mittels einer CD in Mittäterschaft der Drohung, der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen/Gewalttätigkeit und der Rassendiskriminierung für schuldig erklärt. Zum Inhalt der Liedertexte wurden keine Angaben gemacht. Überdies wurde der Angeklagte wegen unsachgemässer Aufbewahrung einer Gas-/Schreckschusspistole der Widerhandlung gegen das Waffengesetz für schuldig erklärt.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Angeklagten in Mittäterschaft der Drohung, der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen/Gewalttätigkeit, der Rassendiskriminierung und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz für schuldig. Er wird zu einer unbedingt vollziehbaren Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 30.00, insgesamt CHF 3‘600.00 sowie zu einer Busse von CHF 100.00 verurteilt.