Caso 2016-014N

Facebook-Post: «bette das en neue hitler gebore wird und scheiss [Jude] usrotte tuet»

Zurigo

Cronistoria della procedura
2016 2016-014N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma);
Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie Fattispecie soggettiva
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Parole;
Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Auf der Facebook Profilseite des Beschuldigten befand sich ein Post mit rassitischem Wortlaut.

Der Beschuldigte bestritt sämtliche Vorwürfe, deutete aber an, die Täterschaft zu kennen. Im Verlauf des Verfahrens teilte seine Ehefrau mit, sie habe den fraglichen Post geschrieben und via Facebook verbreitet. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde ist der Auffassung, dass auf das Geständnis der Ehefrau abgestellt werden könne und sie folglich der Meinung ist, dass die vorgeworfene Tat nicht vom Beschuldigten begangen worden sei. Daher befindet die zuständige Strafverfolgungsbehörde, dass die Untersuchung gegen den Beschuldigten einzustellen sei. Sie eröffnete sodann ein Verfahren gegen die Ehefrau.

In fatto

Auf der Facebook Profilseite des Beschuldigten befand sich ein Post mit folgendem Wortlaut: „Scheiss jude, keine macht öppis gege die huerekinder bette das en neue hitler gebore wird und scheisse usrotte tuet».

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.