Caso 2018-014N

Verbale Auseinandersetzung mit angeblich rassistischen Äusserungen

Zurigo

Cronistoria della procedura
2018 2018-014N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Razza
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Persone nere / PoC
Mezzi utilizzati Parole
Contesto sociale Nessuna indicazione sul contesto sociale
Ideologia Razzismo (colore di pelle)

Sintesi

Zwischen der Beschuldigte – welche minderjährig ist – und einem anderen Jungen, ist es zu einer Auseinandersetzung gekommen.
Nach Ansicht der Jungensanwaltschaft kann die Beschuldigte unter diesen Umständen nicht rechtsgenügend nachgewiesen werden, dass sie sich in diskriminierte Weise geäussert hat. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.

In fatto

Zwischen der Beschuldigte – welche minderjährig ist – und einem anderen Jungen, ist es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Der Junge behauptet, dass die Beschuldigte ihn als « Scheiss-Neger » bezeichnet habe. Die Beschuldigte bestreitet das.

Decisione

Die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigte wegen Rassendiskriminierung wird eingestellt.