Caso 2018-014N
Zurigo
Cronistoria della procedura | ||
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2018 | 2018-014N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà) |
Oggetto della protezione | Razza |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Persone nere / PoC |
Mezzi utilizzati | Parole |
Contesto sociale | Nessuna indicazione sul contesto sociale |
Ideologia | Razzismo (colore di pelle) |
Zwischen der Beschuldigte – welche minderjährig ist – und einem anderen Jungen, ist es zu einer Auseinandersetzung gekommen.
Nach Ansicht der Jungensanwaltschaft kann die Beschuldigte unter diesen Umständen nicht rechtsgenügend nachgewiesen werden, dass sie sich in diskriminierte Weise geäussert hat. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Zwischen der Beschuldigte – welche minderjährig ist – und einem anderen Jungen, ist es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Der Junge behauptet, dass die Beschuldigte ihn als « Scheiss-Neger » bezeichnet habe. Die Beschuldigte bestreitet das.
Die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigte wegen Rassendiskriminierung wird eingestellt.