Caso 2019-020N
Berna
Cronistoria della procedura | ||
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2019 | 2019-020N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Giovani |
Vittime | Nessuna indicazione sulla vittima |
Mezzi utilizzati | Scritti |
Contesto sociale | Luoghi pubblici |
Ideologia | Estremismo di destra |
Am Nachmittag übersprayte der Beschuldigte, der minderjährig ist, zusammen mit einem Freund zunächst die Lampen einer Unterführung mit roter Farbe. Anschliessend sprayten die beiden Jugendlichen verschiedene Schriftzüge und Zeichen an die Wände der Unterführung, unter anderem auch Hakenkreuze und den Schriftzug «Heil Hitler», im Wissen um deren Bedeutung.
Nach Ansicht der zuständigen Strafverfolgungsbehörde ist der Tatbestand der Rassendiskriminierung erfüllt.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung und Sachbeschädigung. Er wird mit einer persönlichen Leistung von 1 Tag in Form von Arbeit bestraft.