Caso 2025-060N

Albaner und Israelis feiern gemeinsam

Basilea Campagna

Cronistoria della procedura
2025 2025-060N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB).
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Etnia;
Religione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei;
Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Internet (senza social media)
Ideologia Antisemitismo;
Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Der Beschuldigte hat unter einem Pseudonym wissentlich und willentlich den Kommentar «shipis und israelis feiern gemeinsam. beides untervölkerrr» unter dem auf der Website 20min.ch publizierten Beitrag mit dem Titel «Trumps Schwiegersohn feiert am Alba-Festival - fast unerkannt» öffentlich gepostet.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB).

In fatto

Der Beschuldigte hat am 22. Juni 2025, um 18:04 Uhr, an einem unbekannten Ort, unter einem Pseudonym wissentlich und willentlich den Kommentar «shipis und israelis feiern gemeinsam. beides untervölkerrr» unter dem auf der Website 20min.ch publizierten Beitrag mit dem Titel «Trumps Schwiegersohn feiert am Alba-Festival - fast unerkannt» öffentlich gepostet.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB).
Der Beschuldigte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 110.- und einer Verbindungsbusse von CHF 500.- verurteilt. Die Verfahrenskosten werden dem Beschuldigten auferlegt.