Caso 2025-060N
Basilea Campagna
| Cronistoria della procedura | ||
|---|---|---|
| 2025 | 2025-060N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB). |
| Criteri di ricerca giuridici | |
|---|---|
| Atto / Fattispecie oggettiva | Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà) |
| Oggetto della protezione | Etnia; Religione |
| Domande specifiche sulla fattispecie | |
| Parole chiave | |
|---|---|
| Autori | Persone private |
| Vittime | Ebrei; Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici |
| Mezzi utilizzati | Scritti |
| Contesto sociale | Internet (senza social media) |
| Ideologia | Antisemitismo; Razzismo (nazionalità / origine) |
Der Beschuldigte hat unter einem Pseudonym wissentlich und willentlich den Kommentar «shipis und israelis feiern gemeinsam. beides untervölkerrr» unter dem auf der Website 20min.ch publizierten Beitrag mit dem Titel «Trumps Schwiegersohn feiert am Alba-Festival - fast unerkannt» öffentlich gepostet.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB).
Der Beschuldigte hat am 22. Juni 2025, um 18:04 Uhr, an einem unbekannten Ort, unter einem Pseudonym wissentlich und willentlich den Kommentar «shipis und israelis feiern gemeinsam. beides untervölkerrr» unter dem auf der Website 20min.ch publizierten Beitrag mit dem Titel «Trumps Schwiegersohn feiert am Alba-Festival - fast unerkannt» öffentlich gepostet.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB).
Der Beschuldigte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 110.- und einer Verbindungsbusse von CHF 500.- verurteilt. Die Verfahrenskosten werden dem Beschuldigten auferlegt.