Caso 1998-002N

Beschimpfung mit «Kastriert den N****»

Lucerna

Cronistoria della procedura
1998 1998-002N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt die Strafuntersuchung ein.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Persone nere / PoC
Mezzi utilizzati Parole
Contesto sociale Nessuna indicazione sul contesto sociale
Ideologia Razzismo (colore di pelle)

Sintesi

Der Kläger, der vorher vom Beklagten wegen Körperverletzung eingeklagt worden war, erhebt Gegenklage: Er behauptet, dass sich der Angeklagte der Rassendiskriminierung schuldig gemacht habe; da er ihn als «Neger» bezeichnet und ausgerufen habe «Kastriert den Neger!"

Der Angeklagte bestreitet, sich auf diese Weise dem Kläger gegenüber geäussert zu haben. Da das Gegenteil nicht bewiesen werden kann, stellt die Strafverfolgungsbehörde die Strafuntersuchung ein.

Decisione

Einstellung der Strafuntersuchung.