Caso 2002-003N
Argovia
Cronistoria della procedura | ||
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2002 | 2002-003N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici |
Mezzi utilizzati | Parole; Vie di fatto |
Contesto sociale | Nessuna indicazione sul contesto sociale |
Ideologia | Razzismo (nazionalità / origine) |
Im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung versetzte der Angeklagte dem Geschädigten einen Faustschlag ins Gesicht und schrie: «Du Scheiss-Ausländer». Der Geschädigte erlitt dadurch eine Rissquetschwunde. Am folgenden Tag erkundigte sich der Geschädigte nach dem Namen des Täters. Dabei erwähnte er, dass er nun den Arzt und anschliessend die Polizei aufsuchen werde. In diesem Moment rastete der Täter erneut aus und packte den Geschädigten am Kragen, drohte ihm und verpasste ihm zwei Ohrfeigen.
Der Angeklagte wird wegen Rassendiskriminierung, Drohung und einfacher Körperverletzung zu 7 Tagen Gefängnis bedingt und zu einer Busse von Fr. 300.-- verurteilt.
Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 7 Tagen bedingt und einer Busse von Fr. 300.--. Die Probezeit beträgt 2 Jahre.