Caso 2004-055N

Der Sachverhalt liegt nicht vor

Berna

Cronistoria della procedura
2004 2004-055N Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Autorità/Istanza 1a istanza cantonale
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma);
Propagazione di un'ideologia (2° comma)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Nessuna indicazione sull'autore
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Nessuna indicazione sui mezzi utilizzati
Contesto sociale Nessuna indicazione sul contesto sociale
Ideologia Nessuna indicazione sull'ideologia

Sintesi

Der Sachverhalt liegt nicht vor. Aus dem Urteil ist einzig zu entnehmen, dass der Beschuldigte sich neben Raub, Störung des Ruhebedürfnisses an einem öffentlichen Ruhetag und Widerhandlung gegen das Waffengesetz, auch der Rassendiskriminierung schuldig machte.

Decisione

Das Gericht verurteilt den Beschuldigten zu zwei Monaten Gefängnis unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges bei einer Probezeit von drei Jahren sowie unter Anrechnung von einem Tag Polizeihaft. Ferner wird der Beschuldigte zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Ausserdem hat der Beschuldigte die Verfahrenskosten, welche sich aus einer Pauschalgebühr von Fr. 300.00 zuzüglich Kosten der Gerichtsstandbeschlüsse von Fr. 160.00 zusammensetzen.