Caso 2010-002N

Rassistische Äusserungen in der Öffentlichkeit

Argovia

Cronistoria della procedura
2010 2010-002N Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Razza
Domande specifiche sulla fattispecie Pubblicamente (in pubblico)
Parole chiave
Vittime Persone nere / PoC
Mezzi utilizzati Parole;
Vie di fatto
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Razzismo (colore di pelle);
Estremismo di destra

Sintesi

Der Angeschuldigte war Mitglied einer alkoholisierten Polterabendgruppe. Ein Passant, welcher mit zwei dunkelhäutigen Kindern unterwegs war, wurde vom Angeschuldigten und einem weiteren Mitglied der Gruppe mit rassistischen Äusserungen wie «Rassenschänder» beschimpft und geschlagen. Wegen des Vorfalls wurde die Gruppe einer Polizeikontrolle unterzogen, wobei sich der Angeschuldigte mit nacktem und mit Nazi-Tätowierungen versehenem Oberkörper (Adler mit Hakenkreuz, behelmter Soldat mit SS-Runen, «1488»-Symbol, etc.) zur Schau stellte und mehrfach in der Öffentlichkeit laut schrie: «Diese Scheiss-Nigger», «Alles wegen diesen Scheiss-Niggern». Des Weiteren beschimpfte er auch die anwesenden Polizisten.

Decisione

Die 1. kantonale Instanz spricht den Angeschuldigten wegen Rassendiskriminierung und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig. Er wird zu einer bedingten Geldstrafe von CHF 9‘000.00 sowie zu einer Busse von CHF 700.00 verurteilt.