Caso 2016-018N

Rassistisches Video auf Youtube gestellt

Berna

Cronistoria della procedura
2016 2016-018N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Giovani
Vittime Persone nere / PoC
Mezzi utilizzati Documenti sonori / immagini
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Nessuna indicazione sull'ideologia

Sintesi

Vor ca. 6 Monaten stellte der Beschuldigte mit seinem Handy ein Video von „Aschi Locher“ auf YouTube. In diesem Video erklärt ein Mann mit Schweizer Dialekt eine Maschine und sagt u.a., dass „mit dieser Maschine täglich 3`000 Neger gehackt werden können».

In fatto

Vor ca. 6 Monaten stellte der Beschuldigte mit seinem Handy ein Video von „Aschi Locher“ auf YouTube. In diesem Video erklärt ein Mann mit Schweizer Dialekt eine Maschine und sagt u.a., dass „mit dieser Maschine täglich 3`000 Neger gehackt werden können».

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Verletzung des Art. 261bis Abs. 4 StGB. Er wird mit einer Busse von CHF 100.00 bestraft. Die Verfahrenskosten werden der beschuldigten Person auferlegt. Diese betragen CHF 50.00.